Jeder darf sich im Internet zu Schwangerschaftsabbrüchen äußern – nur die Ärzte, die diese durchführen, nicht. Dieses Ungleichgewicht will Justizminister Marco Buschmann durch die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB aufheben.
Ärzte machen sich strafbar durch Information
Grundsätzlich regelt der Paragraf 219a StGB das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Dieses geht jedoch in der tatsächlichen Umsetzung so weit, dass Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche anbieten, nicht im Internet vollumfänglich darüber informieren dürfen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Werbung für ihre eigene Dienstleistung zu machen.
Ungleichgewicht durch Informationszeitalter
Der Paragraf stammt allerdings aus der Zeit vor dem Internet. Dies führt in der aktuellen Lage dazu, dass faktisch jede Person unabhängig von ihrer Kompetenz, Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen im Internet veröffentlichen darf. Gerade diejenigen, die aber das Fachwissen dazu haben – also Ärzte, die selbst diese Abbrüche durchführen – dürfen sich hierzu nicht äußern.
Neuer Gesetzesentwurf
Durch den neuen Gesetzesentwurf, der auf Initiative der Ampelkoalition von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf den Weg gebracht wurde, soll dieser Paragraf nun vollständig gestrichen werden. Die Streichung wird damit begründet, dass die aktuelle Regelung das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau beeinträchtige. Zudem sei dies erforderlich, um Ärzten Rechtssicherheit bei der Information über Schwangerschaftsabbrüche zu geben.
Keine anpreisende Werbung
Anstößige oder anpreisende Werbung ist auch durch die Streichung des Paragrafen 219a StGB nicht zu befürchten, da diese bereits nach dem Berufsrecht untersagt ist.