In der jüngsten Vergangenheit fanden auch sicher Sie Fälle, in denen Influencer wegen einer Verletzung von Werbekennzeichnungspflichten die Beiträge in den sozialen Netzwerken ermahnt wurden. Hierbei machten die anklagenden Verbände meist keinen Unterschied zwischen unbezahlten und bezahlten Produktplatzierungen, weshalb viele Influencer aus Angst vor diesen Abmahnungen vorsorglich jeden eingetragenen Post als Werbung definierten. Die Bundesregierung möchte Sie nun mit einem neuen Gesetz schützen. Es soll eindeutig regeln, unter welchen Konzessionen Influencer zu einer Werbekennzeichnung verpflichtet sind. Ziel dieses Gesetzes ist es, Klarheit für die Verbraucher zu schaffen auch die jungen, unternehmerisch agilen Influencer zu schützen.
Bedeutung des sozialen Wettbewerbes für das neue Gesetz
Das Ministerium für Justiz hat ein neues Gesetz angekündigt, welches regeln soll, wann die sogenannten Influencer in den sozialen Medien Postings als Form der Werbung charakterisieren müssen.
Streitfragen, die sich in sozialen Netzwerken immer gestellt werden, sind zum Beispiel, wenn Prominente oder Menschen mit großem Gefolge Shirts, Make-Up oder auch Urlaubsziele präsentieren. Dies hat in den letzten Jahren die Gerichte immer wieder beschäftigt. Jetzt wird die Bundesregierung hierfür eine Klarheit schaffen. Ein Staatssekretär des Justizministeriums kündigte das in neue Gesetz an. Es sei hierbei selbstverständlich, dass unter anderem Instagram-Beiträge, welche von den Unternehmen bezahlt wurden, als Werbung zu kennzeichnen sind. Aber auch, wenn bestimmte Produkte in Szene gesetzt werden, für welche es keine Gegenleistung gibt, kann eine Rechtssicherheit geschaffen werden, indem nicht alles und bereits aus Angst vor Abmahnungen als Werbung deklariert wird.
Verwirrung und auch Angst haben vor allem große Abmahnwellen gestiftet. Die erfolgreichen Influencerinnen wie Cathy Hummels, Pamela Reif und Vreni Frost landeten wegen sogenannter Schleichwerbevorwürfen vor Gericht. Dennoch fielen die Urteile unterschiedlich aus, zum Teil wirkten sie auch widersprüchlich. Dies sorgt für Unsicherheit, vor allem bei den Besitzern kleinerer und privater Accounts.
Es sind im Rahmen des neuen Gesetzes auch neue Geschäftsmodelle entwickelt worden, mit denen auch junge Leute versuchen, eine Zukunft zu sichern. Sie sollten künftig per Gesetz vor den Abmahnungen geschützt werden, sofern sie für ihr Posting kein Geld bekommen.
Der Kläger ist in den meisten Fällen der Verband des sozialen Wettbewerbs, ein eingetragener Verein, der seinen Sitz in Berlin hat. Auf die Onlinepräsenz legt der Verband wenig wert, die Webseite wirkt auf den Nutzer wie eine solche aus den Neunzigern. Hierbei ist die Selbstbeschreibung das Ziel. Der unlautere Wettbewerb und die Wirtschaftskriminalität muss hiermit unbedingt bekämpft werden.