Google ist dazu übergegangen, Webseiten mit bedenklicher Werbung zu bannen. Der Bann besteht nicht nur in der Abstufung bei Anzeigen der Suchmaschine, sondern umfasst auch eine vollständige Sperrung der entsprechenden Seiten für den Aufruf mit dem Browser Chrome.
Als bedenklich stuft Google Banner ein, die den Besucher in vermutlich betrügerischer Absicht zu ungewollten Aktivitäten wie der Eingabe persönlicher Daten in einer unsicheren Umgebung oder dem Download von Schadsoftware verleiten. Wenn Inhaber von Webseiten ihre Werbeflächen über ein Netzwerk vermarkten und die einzelnen Banner nicht selbst platzieren, müssen sie regelmäßig die dort vorhandenen Werbeeinschaltungen prüfen und bedenkliche Werbung löschen beziehungsweise austauschen. Das ist nicht nur zur Erfüllung der Anforderungen von Google notwendig, sondern gehört auch zum Service für die Besucher eines Blogs und einer Webseite.
Generell sollte Werbung auf Webseiten zurückhaltend geschaltet werden. Übermäßig viele nicht bedenkliche Werbebanner führen zwar nicht zu einem Bann, wohl aber zu einer Herabstufung des Internet-Auftritts seitens nahezu aller Suchmaschinen. Zudem verlieren Besucher rasch das Interesse an einer Webseite, wenn ihnen die Werbung stärker als der eigentliche Seiteninhalt ins Auge fällt.