GEMA vs. YouTube

26.02.2014 | NEWS

Jetzt hat die GEMA einen Gegenschlag gelandet. Ihr Argument lautete, dass YouTube zu viele Videos mit dem Hinweis auf nicht verfügbare Rechte sperre. Und das Münchener Landgericht hat dieser Auffassung recht gegeben, nachdem die Sache gut ein Jahr lang anhängig war. In der Begründung heißt es, dass die öffentliche Auseinandersetzung der beiden Streithähne durch die beklagte Praxis unstatthaft verzerrt würde. Tatsache ist, dass in Deutschland mehr Videos gesperrt werden als in anderen Ländern. So viele unlautere Videos, so die GEMA, könne es gar nicht geben. Wie auch immer – der Streit geht in die nächste Runde. Eine Berufung gegen das jüngst ergangene Urteil ist noch zulässig.

 

Der Kampf geht weiter

Nun ist es ja verständlich, dass jeder mit seinen Mitteln kämpft. YouTube tut einiges dazu, enttäuschte Nutzer weiter aufzustacheln. Ihnen selbst nützt es jedoch nichts. Sie schauen weiter in die Röhre, denn dass die GEMA einlenken wird, steht nicht zu hoffen. Verhärtete Fronten stoßen aufeinander, das Thema hat inzwischen solch weitreichende Bedeutung erlangt, dass es demnächst womöglich am Oberlandesgericht verhandelt werden wird. Nur gut, dass wir so weise Richter haben, die sicher auch gelegentlich einmal verbotene Videos anschauen wollen.

Mehr zum Thema findet Ihr auf https://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/landgericht-muenchen-urteilt-gema-sperrtafeln-auf-youtube-sind-rechtswidrig.html

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