Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA ist mit ihrer Klage gegen die Videoplattform Youtube erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies eine entsprechende Schadensersatzklage ab und bestätigte damit ein zuvor ergangenes Urteil des Landgerichts München (Az.: 33 O 9639/14).
In dem bereits seit längerer Zeit andauernden Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Youtube verpflichtet ist, für musikalisch unterlegte Videos Abgaben an die GEMA zu zahlen. Youtube ist der Ansicht, als bloßer Portalbetreiber nicht für die Videos verantwortlich zu sein, die von einzelnen Usern hochgeladen werden.
Dem stimmte das OLG zu und führte aus, Youtube sei vorrangig ein technischer Dienstleister. Insoweit gebe es einen „Automatismus“, der mit dem hochladen eines Videos durch einen User beginnt. Denn online gestellte Videos seien ohne weiteres Zutun der Googletochter einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Als Betreiber stelle Youtube nur das nötige Werkzeug zur Verfügung und sei somit nicht abgabenpflichtig. Rechtsmittel seitens der GEMA werden erwartet.