Laut Datenschützern soll Google im Posteingang mit Anzeigen gegen Richtlinie der EU verstoßen haben.
Die entsprechenden Mails sehen auf den ersten Blick wie eine gewöhnliche Nachricht im Posteingang aus. Allerdings handelt es sich um bezahlte Anzeigen. Der Datenschutzverein Noyb aus Österreich wirft dem Konzern vor, diese zweifelhaften Werbemittel über seinen Maildienst Gmail im Browser und in der App zu nutzen. Nun hat der Verein bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL eine Beschwerde eingereicht.
Die sogenannten Inbox-Schreiben verstoßen laut den Datenschützern gegen EU-Datenschutzrichtlinien. Die Vorschriften besagen, dass die Einwilligung des Empfängers bei unerwünschten Mails zum Zwecke der Direktwerbung eingeholt werden muss. Google hat sich aber vorher keinerlei Berechtigungen der User beschafft.
Des Weiteren verweisen die Datenschützer auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte kürzlich entschieden, dass Inbox-Werbemittel „eine unzumutbare Belästigung darstelle und irreführend“ und mit Spam-Mails zu vergleiche sei.
Der Beschwerdeweg über die CNIL wurde nicht zufällig gewählt. Bereits 2019 haben die französischen Datenschützer den Konzern wegen Verstößen gegen den Datenschutz ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro, und im Dezember vergangenen Jahres aufgrund unrechtmäßig platzierter Werbecookies die Rekordstrafe von 100 Millionen Euro aufgebrummt.