Im Juni dieses Jahres erklärte das Oberlandesgericht Köln bezahltes Whitelisting für gesetzeswidrig. Als Reaktion darauf beschloss Eyeo, der Anbieter des heute als führend angesehenen Werbeblockers Adblock plus, selbst als Werbeplattform zu agieren, um das Verbot des bezahlten Whitelistings zu umgehen.
Die von ihm gestartete Plattform ermöglicht die Einbindung der unaufdringlichen Werbung. Dank dieser Plattform können Verlage diejenigen Werbeformate, die von Eyeo als zulässig eingestuft wurden, mittels des Drag-and-drop-Editors auf ihren Seiten unterbringen. Das Whitelisting wird dabei nicht auf einzelne Anzeigen, sondern auf die gesamte Website angewandt. Ein weiterer Vorteil für Verlage soll darin bestehen, dass das Whitelisting jetzt viel schneller vonstattengeht: Statt wochenlang wie früher zu dauern, erfolgt es fast sofort. Außerdem dürfen Verlage 80 % aller über die Plattform generierten Einnahmen einbehalten. Eyeo bekommt 6 % aller Einnahmen.
Doch bisher mangelt es am Wichtigsten, an der Unterstützung potenzieller Kooperationspartner. Denn bisher weigern sich Verlage, die Plattform zu nutzen. Auch solche Anbieter von Exhange-Plattformen wie App-Nexus wollen mit Eyeo nicht kooperieren. Dasselbe gilt für die Google-Plattform Double-Klick.
Kurz und gut: Bisher sieht es nicht danach aus, als ob das Vorhaben von Eyeo erfolgreich werden könnte. Deswegen wird es wohl nur ein misslungener Versuch, das Verbot vom Landesgericht Köln zu umgehen, bleiben.