Ein neuer Gesetzentwurf sorgt für Klarheit beim Influencer-Marketing. Zukünftig müssen Influencer wirklich nur noch Post als Werbung ausweisen, wenn sie dafür auch eine entsprechende Gegenleistung erhalten haben. Dies hat das Kabinett mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.
Mehr Rechtssicherheit für Influecer
Viele Influencer haben die Entscheidung des Bundeskabinetts begrüßt und haben dadurch eine größere Rechtssicherheit. Der Gesetzesentwurf regelt klar und deutlich, wann Influencer ihre Posts als Werbung kennzeichnen müssen. Dies ist dann nur noch notwendig, wenn dem Influencer für einen entsprechenden Post eine Vergütung in Geld oder einer anderen Gegenleistung gewährt wird. Bislang konnten deutsche Gerichte diesen Sachverhalt nicht eindeutig klären. Es gab unterschiedliche Urteile auf die Frage, welche Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Beispielsweise urteilte 2018 das Landesgericht Berlin, dass die bekannte Bloggerin Vreni Frost ihre Post auf Instagram auch dann als Werbung auszeichnen musste, wenn sie hierfür keine Bezahlung erhielt. Ein Jahr später urteilte das Landgericht München in einem ähnlichen Sachverhalt der Influencerin Cathy Hummels, solche Posts müssen nicht als Werbung deklariert werden. Das Landgericht München begründete sein Urteil damit, dass der Instagram-Account von Cathy Hummels für die Öffentlichkeit deutlich erkennbar nur zu kommerziellen Zwecken betrieben wird.
Verbraucher profitieren ebenso von dem Gesetzentwurf
Laut Justizministerin Christine Lambrecht profitieren nicht nur die Influencer, sondern auch die Verbraucher von dem neuen Gesetzentwurf. Endlich wird für Klarheit gesorgt. Nur wenn es für einen Beitrag eine entsprechende Gegenleistung gibt, muss dieser als Werbung ausgewiesen werden. Dadurch können Verbraucher genau einschätzen, wie vertrauenswürdig eine Empfehlung ist, so SPD-Politikerin Christine Lambrecht. Die unklare Rechtslage hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Influencer in der Bundesrepublik Deutschland alle ihre Posts als Werbung ausgewiesen haben, in denen Marken oder Produkte zu erkennen waren. Durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird sich diese „Überdeklarierung“ in Zukunft deutlich reduzieren. Der Verbraucher wird nicht mehr so stark mit Werbung überschüttet.