Dass größere Unternehmen ihre Produkte mit Hilfe von Influencern auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Co. Bewerben, ist nichts Ungewöhnliches. Der Drogeriekette Rossmann wurde genau das nun zum Verhängnis. Bilder auf Instagram seien nicht ausreichend als Werbung zu erkennen gewesen, argumentierte kürzlich das Landgericht Celle, so war es neulich zumindest im Manager Magazin zu lesen.
Lediglich einer von sechs Hashtags, der Hashtag „#ad“, hätte den ca. 1,3 Millionen Abonnenten eines Influencers angezeigt, dass es sich um einen gesponserten Beitrag handelte. Ein einzelner Hashtag, der das Sponsoring nur andeutet und zwischen den anderen Schlagworten platziert war, reiche laut dem Landgericht nicht aus, um werbende Inhalte auf den ersten Blick als solche zu erkennen.
Das Verfahren kam auf Initiative des Verbandes Sozialer Werbung zustande und könnte für die Drogeriekette ernsthafte finanzielle Konsequenzen bedeuten, sollte erneut unzureichend gekennzeichnete Werbung auf Instagram verbreitet werden. Das Gericht sprach von einer Summe von bis zu 250.000 Euro. Der Verband hatte in der Vergangenheit bereits damit von sich reden gemacht, auch Influencer selbst für Schleichwerbung abzumahnen.
Neben Verbänden wie Soziale Werbung und den Nutzern selbst hat auch Instagram (bzw. Mutterkonzern Facebook) ein Interesse daran, Schleichwerbung zu unterbinden und kündigte bereits vor geraumer Zeit ein Modell für die korrekte Kennzeichnung gesponserter Inhalte an, Taten sind der Ankündigung bisher jedoch nicht gefolgt.